Als Darmkrebs bezeichnet man bösartige Tumore des Mast-, Dick- und Dünndarms. Am häufigsten ist der Dickdarm betroffen. Die meisten Karzinom entstehen über mehrere Jahre aus gutartigen Vorstufen (Adenomen).
Diese können im Rahmen einer Koloskopie entdeckt und entfernt werden, um die Entwicklung einer bösartigen Erkrankung zu verhindern. Ab dem 45. Lebensjahr wird daher die regelmäßige Darmspiegelung empfohlen.
Die Erkennung von Vorstufen und deren frühzeitige Entfernung sind für die dauerhafte Heilung entscheidend. Das Auftreten von Beschwerden, oder sichtbares Blut im Stuhl können schon ein Zeichen für einen bösartigen Tumor oder größeren Polypen sein. Deshalb ist die regelmäßige Koloskopie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr entscheidend. Das Vorsorgeprogramm kann durch einen jährlichen Test auf unsichtbares Blut im Stuhl ergänzt werden.
Dickdarmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. In Österreich erkranken jedes Jahr zwischen 9500 und 10000 Menschen an dieser Erkrankung.
Facharzt für Allgemein-, Viszeral-, und Gefäßchirurgie
Eine Behandlung nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Ich bemühe mich, Ihnen die Vor- und Nachteile der therapeutischen Optionen zu erläutern, um dann gemeinsam Ihren individuellen Therapieplan zu erstellen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in der Viszeralchirurgie und insbesondere der minimal invasiven und robotischen Chirurgie.
Die Darmspiegelung erfolgt im Rahmen einer Sedierung oder kurzen Narkose. Entscheidend ist die sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld der Untersuchung, um eine vollständige Beurteilung des Dickdarms sicherzustellen. Eine Anleitung zur Vorbereitung erhalten Sie im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs. Geben Sie unbedingt bekannt, ob Sie blutverdünnende Medikamente einnehmen, oder an einer Erkrankung des Herzens oder der Lunge leiden. Aufgrund der Sedierung oder Narkose dürfen Sie am Untersuchungstag keine Kraftfahrzeuge in Betrieb nehmen.
Ihre Fragen – meine Antworten zum Darmkrebs
Zuallererst ist es wichtig eine umfassende Diagnostik mittels Computertomographie durchzuführen. Meist ist dann ein operativer Eingriff der nächste Therapieschritt. Dieser wird meist in minimal invasiver Technik oder roboterunterstützt durchgeführt.
In manchen Fällen kann eine Vorbehandlung mit einer Strahlen- oder Chemotherapie notwendig sein. Dies kann bei fortgeschrittenen Tumoren oder Tumoren des Mastdarms notwendig sein.
Wichtig ist die komplette Entfernung des Tumors mit dem betreffenden Lymphabflussgebiet. Die Operation erfolgt daher nach festgelegten onkologischen Kriterien in Abhängigkeit von der Lokalisation des Tumors im Dickdarm. In den meisten Fällen ist ein minimal invasiver Eingriff mit Schlüssellochtechnik oder mit Unterstützung eines Operationsroboters möglich.
Die Entscheidung zu einer Nachbehandlung hängt vor allem von der histologischen Begutachtung des Operationspräparates ab. Die Notwendigkeit einer Therapie kann daher meist erst nach einer Operation beantwortet werden.
In der Regel werden die gesunden Darmenden bei der Operation wieder verbunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein bis zur sicheren Abheilung der Verbindung einen vorübergehenden künstlichen Darmausgang vorzuschalten.
Der Spitalsaufenthalt liegt zwischen 5 und 7 Tagen nach der Operation. Sollten Komplikationen auftreten kann sich dieser verlängern.
Mit den heutigen medizinischen Standards sind geplante Eingriffe am Dickdarm sehr sicher. Die häufigsten Komplikationen nach chirurgischen Eingriffen sind Blutungen und Wundinfektionen. Selten kann ein Leck an der Verbindung der Darmenden auftreten, das einen weiteren Eingriff notwendig machen kann. In einem Beratungsgespräch werden Sie über die Risiken der Operation genau aufgeklärt.
Hinweis: Die Ordination ist nicht barrierefrei. Die Ordination befindet sich im Mezzanin, kein Aufzug vorhanden.
Direkt bei Wien Mitte! Der Verkehrsknotenpunkt Wien Mitte (U1, U3, U4, S-Bahn) ist nur 2 Minuten fußläufig entfernt.
Ordinationsassistentin
Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.
Als Wahlärzte haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie unsere Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin erfolgt. Durch Einreichen der Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen in einem zweiten Schritt ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.
Sollten Sie eine Privatversicherung („Zusatzversicherung“) für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird von der Privatversicherung gemäß den vertraglichen Versicherungsbedingungen der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif bzw. auch das gesamte Privathonorar refundiert.