Hernien sind Schwachstellen in der Bauchwand, durch die Gewebe oder Organe hervortreten können. Dies können natürliche Schwachstellen, wie der Leistenkanal oder der Nabel sein, oder Narben nach vorangegangenen Eingriffen. Meist zeigt sich dann eine sichtbare Vorwölbung an der Bauchdecke. Manche Hernien können sich aber auch nur durch lokale Schmerzen bemerkbar machen.
Hernien bleiben oft von PatientInnen unbemerkt. Auch bei leichten Beschwerden muss die Behandlungsindikation individuell abgestimmt werden. Lediglich im Falle einer Einklemmung der Hernie muss eine sofortige Behandlung eingeleitet werden.
Die beste Operationstechnik ist jene, die auf den Patienten ideal abgestimmt ist. Dabei sind Beschwerden, die Größe und die Lokalisation der Hernie entscheidend. Auch bei großen Brüchen können minimal invasive Techniken zur Anwendung kommen.
Facharzt für Allgemein-, Viszeral-, und Gefäßchirurgie
Eine Behandlung nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Ich bemühe mich, Ihnen die Vor- und Nachteile der therapeutischen Optionen zu erläutern, um dann gemeinsam Ihren individuellen Therapieplan zu erstellen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in der Viszeralchirurgie und insbesondere der minimal invasiven Chirurgie und Roboterchirurgie.
Die Verwendung eines Operationsroboters erleichtert einen Eingriff und hat komplexe Hernienoperationen in minimal invasiver Technik erst möglich gemacht.
Ihre Fragen – meine Antworten zu Hernien
Bei einer Einklemmung oder Inkarzeration kann der Bruchinhalt nicht mehr in den Bauchraum zurückgedrückt werden. Es kann dazu kommen, dass dann die Blutversorgung von Organen, die sich in der Hernie befinden, unterbrochen wird. Eine Einklemmung oder Inkarzeration stellt daher einen Notfall dar, der unverzüglich behandelt werden muss.
Schmerzen in der Leiste können oft das erste Anzeichen für einen Leistenbruch sein. Andere Ursachen müssen vor einer Operation bedacht werden. Muskuläre Überlastung („Sportlerleiste“), Probleme mit dem Hüftgelenk, oder urologische Erkrankung sollten ausgeschlossen werden. Dazu reichen oft eine Anamnese und klinische Untersuchung aus. Eine weitere spezifische Diagnostik kann jedoch notwendig sein.
Die Operation selbst findet meist in Vollnarkose statt. In speziellen Fällen und auf Wunsch der Patienten kann auch ein regionales Anästhesieverfahren durchgeführt werden. Die postoperativen Schmerzen sind meist gering und lassen sich gut behandeln.
Das Risiko einer Rezidivhernie – ein Wiederauftreten des Bruches – ist abhängig von der Lokalisation, der Größe des Bruches und der verwendeten Operationstechnik. Moderne Netzimplantate sorgen für eine höhere Stabilität der Bauchdecke und helfen Rezidive zu verhindern.
Dank moderner Techniken sind die Risiken gering. Die häufigsten Komplikationen sind Blutergüsse oder Wundinfektionen, die jedoch gut behandelbar sind. Abhängig von der Lokalisation der Hernie und dem gewählten Operationsverfahren werden Sie im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs über alle Aspekte des Eingriffs aufgeklärt.
Ja, nach Abschluss der Heilungsphase können Sie Ihre sportlichen Aktivitäten in vollem Umfang wieder aufnehmen. Im Rahmen des Aufklärungsgespräches und der Nachuntersuchungen bekommen sie genaue Hinweise, wann und wie Sie ihre sportlichen Aktivitäten wieder aufnehmen können.
Hinweis: Die Ordination ist nicht barrierefrei. Die Ordination befindet sich im Mezzanin, kein Aufzug vorhanden.
Direkt bei Wien Mitte! Der Verkehrsknotenpunkt Wien Mitte (U1, U3, U4, S-Bahn) ist nur 2 Minuten fußläufig entfernt.
Ordinationsassistentin
Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.
Als Wahlärzte haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie unsere Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin erfolgt. Durch Einreichen der Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen in einem zweiten Schritt ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.
Sollten Sie eine Privatversicherung („Zusatzversicherung“) für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird von der Privatversicherung gemäß den vertraglichen Versicherungsbedingungen der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif bzw. auch das gesamte Privathonorar refundiert.